BSR Wohnungsauflösung Berlin & Umgebung
Startseite
🚛 Sperrmüllabfuhr ♻️ Recycling 🗑️ Entsorgung
Messie-Ratgeber Kontakt
📞 030 / 123 456 78
🏠 Startseite 🚛 Sperrmüllabfuhr ♻️ Recycling 🗑️ Entsorgung 📖 Messie-Ratgeber ✉️ Kontakt

Jetzt kostenlos anrufen – Mo–Sa 07–19 Uhr

📞 030 / 123 456 78
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BSR Wohnungsauflösung Berlin – Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BSR Wohnungsauflösung Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Durchführung von Wohnungsauflösungen, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Sperrmüllabfuhr, Recycling und Entsorgungsdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Auftragserteilung

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

(3) Kostenvoranschläge und Besichtigungstermine sind für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin Zugang zur betreffenden Örtlichkeit gewährt wird und alle für die Leistungserbringung erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer entsprechenden Anpassung des Preises führen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen, bleibt aber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.

(3) Sofern keine ausdrücklich anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, umfasst die Wohnungsauflösung das besenreine Übergeben der Räumlichkeiten nach Abschluss der Arbeiten. Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten sind gesondert zu vereinbaren.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Zahlung ist unmittelbar nach Abschluss der Leistung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Bei Verzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB).

(4) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin möglich.

(2) Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswertes (mindestens 50,00 €) in Rechnung zu stellen.

(3) Bei Nichtantreffen des Auftraggebers oder verweigertem Zugang zum vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Aufwand vollständig (Fahrt, Personalkosten) in Rechnung zu stellen.

§ 6 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen, dass keine Gegenstände mit besonderem persönlichem oder wirtschaftlichem Wert (z. B. Dokumente, Schmuck, Bargeld, Wertpapiere) im Räumungsgut verbleiben.

(2) Über die Entsorgung von Gegenständen mit besonderem Wert ist der Auftragnehmer vorab schriftlich zu informieren. Werden solche Gegenstände in der Wohnung vorgefunden, werden diese separat gesichert und dem Auftraggeber übergeben.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verfügung über das Räumungsgut berechtigt ist.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an der Bausubstanz, die durch das Tragen von Möbeln und sperrigen Gegenständen unvermeidbar entstehen (z. B. Kratzer an Wänden, Treppengeländer), sofern die übliche Sorgfalt eingehalten wurde.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der Leistung, schriftlich zu rügen.

§ 8 Entsorgung und gesetzliche Vorschriften

(1) Alle entsorgten Gegenstände und Materialien werden gemäß den geltenden Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Berliner Abfallentsorgungsgesetze entsorgt.

(2) Sondermüll, gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, chemikalienhaltige Materialien, Batterien in größeren Mengen) sind gesondert zu kennzeichnen und zu vereinbaren. Mehrkosten für Sonderabfallentsorgung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht zur Entsorgung illegal entsorgter Gegenstände (sog. wilder Müll) ohne gesonderte Vereinbarung und entsprechenden Aufpreis verpflichtet.

§ 9 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

BSR Wohnungsauflösung Berlin & Umgebung

Professionelle Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung und Entrümpelung in Berlin und Brandenburg.

📞 030 / 123 456 78

Leistungen

  • Wohnungsauflösung
  • Sperrmüllabfuhr
  • Recycling
  • Entsorgung
  • Messie-Entrümpelung

Informationen

  • Messie-Ratgeber
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Kontakt

📞 030 / 123 456 78
✉️ info@wohnungsaufloesung-bsr.de
📍 Musterstraße 1
10115 Berlin
🕐 Mo–Sa: 07:00–19:00

© 2026 BSR Wohnungsauflösung Berlin. Alle Rechte vorbehalten.

Impressum Datenschutz AGB